Das neue Bürgergeld kommt – für mehr Respekt und Sicherheit
Wir lassen Hartz IV hinter uns! Mit dem neuen Bürgergeld steht der Sozialstaat den Menschen als Partner zur Seite. Wir setzen auf mehr Respekt, Vertrauen und Kooperation zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern. Deshalb bleiben in den ersten zwei Jahren Wohnung und Vermögen unangetastet. Der Regelsatz steigt auf 502 Euro und wird künftig früher an die Inflation angepasst. Zudem gibt es finanzielle Anreize für Weiterbildung und Qualifizierung, etwa durch ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Bei Menschen ohne Abschluss steht künftig die Ausbildung im Vordergrund, nicht die Vermittlung in Aushilfsjobs. Kurzum: Wir sichern Menschen, die Arbeit suchen, ab und helfen ihnen dabei, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen zu ergreifen.
Höheres Wohngeld für deutlich mehr Geringverdienende
Wir erhöhen das Wohngeld und unterstützen erheblich mehr Menschen mit geringem Ein-kommen durch finanzielle Zuschüsse zu den Wohnkosten. Ab Januar verdoppelt sich das Wohngeld auf durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte verdreifacht sich: Sie steigt von 600.000 auf zwei Millionen. Außerdem werden künftig auch die Heizkosten bezuschusst, und eine Klimakomponente sorgt dafür, dass Kosten von Modernisierungsmaßnahmen übernommen werden. Damit unterstützt das neue Wohngeld künftig 4,5 Millionen Geringverdienenden, Alleinerziehenden und Familien sowie Rentner:innen dabei, die rasant ansteigenden Energiekosten bezahlen zu können. Von den Verbesserungen profitieren auch Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen leben sowie Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel durch die erleichterte Antragstellung.
Energiepreispauschale für Rentner:innen
Wir greifen älteren Menschen in dieser Krise gezielt unter die Arme: Rentner:innen und Pensionäre des Bundes erhalten Mitte Dezember eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, ist aber steuerpflichtig. Damit stellen wir sicher, dass kleinere und mittlere Einkommen mehr davon haben. Außerdem sorgen wir da-für, dass Geringverdienende in sogenannten Midijobs künftig bis 2.000 Euro Verdienst geringere Sozialbeiträge zahlen und somit mehr Geld in der Tasche haben – ohne Nachteile bei ihren späteren Rentenansprüchen. Ein gutes Signal für den sozialen Zusammenhalt!
Sicher durch den Winter
Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Die Ampel hat bereits drei Entlastungspakete in Höhe von 100 Milliarden Euro geschnürt. Nun sorgen wir dafür, dass das Geld schnell und zielgenau bei den Menschen ankommt. Außerdem spannen wir einen umfassenden Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro. Damit wollen wir unter anderem eine Gaspreisbremse und eine Einmalzahlung für Haushalte sowie wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen finanzieren. So werden wir steigende Energiekosten abfedern und Verbraucher:innen und Unternehmen schützen. Das zeigt: In Krisen-zeiten ist auf die Ampel Verlass. Wir lassen niemanden alleine.
Weitere Themen in dieser Woche sind:
EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer:innen
Die EU-Umwandlungsrichtlinie von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen adressiert, muss bis Anfang 2023 umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz bestehender Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen in oben genannten Fällen vorgesehen.
Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitnehmer:innen bei grenzüber-schreitenden Umwandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer:innen gezielt zu umgehen.
Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung
Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben.
Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kosten-freie KiTa-Plätze. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig. Sie können entscheiden, in welche der sieben vorrangigen Handlungsfelder sie die Mittel investieren: Beispielsweise können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern, damit mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern bleibt. Sie können auch die sprachliche Bildung in den Kitas stärken, Leitungskräfte entlasten oder die Kindertagespflege als wichtige Angebotssäule ausbauen.
Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden – vorausgesetzt, mehr als 50 Prozent der Mittel fließen in die sieben prioritären Handlungsfelder. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt
Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt wer-den. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozial-staats.
Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst, um Preissteigerungen besser abzubilden. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst – ein „roter Faden“ im Eingliederungsprozess –, der zwischen Leistungs-berechtigten und Jobcentern erarbeitet wird. In der sich daran anschließenden Vertrauens-zeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden. Die Leistungen werden jedoch nicht gemindert, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.
Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Der Vermittlungs-vorrang, also die Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten –, wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro.
In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit – das bedeutet, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden und unerhebliches Vermögen keine Rolle spielt. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet, durch den soziale Teilhabe in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht wird. Das Ziel bleibt die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt.
Den Entwurf des Bürgergeld-Gesetzes der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss
Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Über den dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf berät der Bundestag in 1. Lesung. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht.
Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Damit er-reicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungefähr 600.000. Der Wohngeldbetrag soll sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen und steigt damit von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat – das ist eine Verdoppelung des bisherigen Betrags.
Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Diese Komponente wird als Zu-schlag gewährt, wenn die Mieterhöhung nicht bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden kann.
Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Damit werden zielgenau finanzielle Belastungen bedürftiger Haushalte kompensiert, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen danach alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger:innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten. Von dem zweiten Heizkostenzuschuss profitieren laut Bundesregierung rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.
Energiepreispauschale für Rentner:innen und Pensionär:innen des Bundes
Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ist im dritten Entlastungs-paket eine Einmalzahlung für Rentner:innen sowie Pensionär:innen des Bundes vorgesehen. In dieser Woche beraten wir den dazugehörigen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in 1. Lesung.
Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen voraussichtlich am 15. Dezember.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer:innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.
Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz verankert
In besonderen Ausnahmefällen – etwa aufgrund einer unerwartet hohen Anzahl an Patient:innen während einer Pandemie – können Intensivbetten unter Umständen knapp wer-den. Um zu entscheiden, welche Patient:innen in solchen Fällen eine intensivmedizinische Behandlung erhalten – auch als Triage-Situation bezeichnet –, braucht es transparente und rechtssichere Verfahren und Kriterien für die Zuteilungsentscheidung.
In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, werden diese Verfahren und Kriterien definiert. Sie beziehen sich auf Ausnahmesituationen, die entstehen können, wenn aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht genug überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen. Das Gesetz dient zudem der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dem eine solche Regelung eingefordert wurde, vor allem mit Blick auf den Schutz vor Benachteiligung aufgrund einer Behinderung.
Im Gesetzentwurf wird die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit als maßgebliches Entscheidungskriterium festgelegt. Andere Kriterien, etwa das Alter, eine Behinderung, die Religion oder das Geschlecht, dürfen bei der Beurteilung keine Rolle spielen. Zuteilungsentscheidungen müssen nach dem Mehraugenprinzip getroffen werden.
Zudem muss die Einschätzung einer Person mit besonderer Fachexpertise berücksichtigt werden, wenn Patient:innen mit einer Behinderung in einer Triage-Situation involviert sind. Eine Ex-Post-Triage, also der Abbruch einer Behandlung zugunsten anderer Patient:innen mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Unabhängig von diesen Regelungen bleibt das übergeordnete Ziel, Triage-Situationen infolge eines überlasteten Gesundheitssystems von vornherein zu vermeiden. Auch die Verlegung von Patient:innen in andere Kliniken, wie in der Corona-Pandemie nach dem sogenannten Kleeblatt-Prinzip erfolgt, trägt dazu bei, dass Triage gar nicht erst notwendig wird.
Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besser erfassen und reduzieren
Der Einsatz von Antibiotika kann die Bildung von resistenten Bakterien begünstigen – mit der Folge, dass die Wirksamkeit dieser Arzneimittel abnimmt und sich Krankheiten leichter ausbreiten. Davon betroffen ist auch die Tierhaltung. Grundsätzlich sind Tierhalter:innen deshalb dazu angehalten, halbjährlich den Behörden mitzuteilen, an wie vielen Tagen ein Tier mit Antibiotika behandelt wurde (so genannte „Therapiehäufigkeit“). Werden bestimmte Werte überschritten, müssen die Betriebe Maßnahmen durchführen, die den Einsatz von Antibiotika verringern. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2011 konnte der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung so um 65 % reduziert werden.
Ab 2024 sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, jährlich umfassende Daten zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln, um den Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben noch besser zu erfassen und weiter zu reduzieren. Damit das gelingt, bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes in den Bundestag ein.
Dieser sieht vor, das 2014 eingeführte nationale Antibiotika-Minimierungskonzept zu erweitern, das Tierhalter:innen dazu verpflichtet, Daten zur Anzahl der Tiere und zum Einsatz von Antibiotika halbjährlich an die zuständigen Behörden zu melden. Galt dies bisher nur für die Tiermast, fallen darunter künftig auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln sowie mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind. Zu-gleich wird mit dem Gesetzentwurf die Datenerfassung bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten verbessert. Im Tierarzneimittelgesetz werden überdies besonders kritische Arzneimittel künftig stärker gewichtet, um ihren Einsatz in den Betrieben zu reduzieren. Dies soll eine noch umsichtigere Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung bewirken, um so einen Beitrag zur Bekämpfung von Resistenzen zu leisten.
Entlastung von Unternehmen bei steigenden Energiepreisen
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ein. Somit sorgen wir dafür, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht u.a. den sogenannten Spitzenaus-gleich weiter erhalten. Diese Steuerbegünstigung ist bisher nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt.
Diese Steuerentlastungen ermöglichen es den UPG, für alle Energie- und Stromverbräuche eines Jahres unter rechnerischer Zugrundelegung der Rentenversicherungsbeiträge bis zu 90 % der nach Abzug der allgemeinen Steuerentlastung dann noch verbleibenden Energie-bzw. Stromsteuer auf Heizstoffe und Strom zurückerstattet zu bekommen. Voraussetzungen sind, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden.
Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maß-nahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb befindlicher UPG in Deutschland weiterhin gewährleistet n. Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 1. Lesung beraten.
Planungssicherheit wird verlängert
Seit Mai 2020 stellt das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sicher, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie zügig und zuverlässig durchgeführt werden können. Schwierigkeiten bestanden unter anderem bei der öffentlichen Auslegung von Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte. Erörterungstermine und Antragskonferenzen – beispielsweise zu Vorhaben im Straßen-, Bahn- oder Energienetzausbau – konnten nicht durchgeführt werden.
Das PlanSiG sieht hierfür befristet bis zum 31. Dezember 2022 digitale Alternativen vor. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Befristung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden, um weiterhin gegen die Unwägbarkeiten der Pandemie gewappnet zu sein. Es wäre die zweite Verlängerung der Frist. Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Im Laufe des Jahres wird die Evaluierung des Gesetzes abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage sollen die Regelungen des PlanSiG dann verstetigt und weiter ausgebaut wer-den.
Mehr Verbraucherschutz durch Herkunftsstempel bei Energie
Auf der Stromrechnung können Endverbraucher:innen einsehen, wie hoch der Anteil ihres Strommixes ist, der aus Erneuerbaren Energien erzeugt worden ist. Energieversorger dürfen Strom nur dann als solchen aus Erneuerbaren Energien ausweisen, wenn für die gelieferte Menge auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister beim Bundesumwelt-amt dokumentiert wurden.
Solche Herkunftsnachweise erhöhen die Transparenz und stärken den Verbraucherschutz, weil sie Endverbraucher:innen dabei unterstützen, bewusste und informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Zugleich verbessern sie die Vermarktung von Energieprodukten und schaffen Anreize für Unternehmen, Energieträger vermehrt aus erneuerbaren Quellen anzubieten.
Die EU hat 2018 beschlossen, solche Herkunftsnachweisregister auch für gasförmige Energieträger wie Gas und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte einzurichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung wird in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Anfang 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Das Schengener Informationssystem der dritten Generation kommt
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems (SIS) der dritten Generation geschaffen werden. Das SIS ist die gemeinsame europäische Fahndungsdatenbank für Personen und Sachen. Drei Ende 2018 verabschiedete EU-Verordnungen erweitern den Anwendungsbereich und die Funktionen des SIS. Beispielsweise werden künftig auch Rückkehrentscheidungen im SIS ausgeschrieben und zahlreiche neue Behörden wie Ausländerbehörden oder Zulassungsstellen für Wasser- und Luftfahrzeuge an das SIS angeschlossen. Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen darauf, das nationale Recht gemäß den Vorgaben der drei EU-Verordnungen anzupassen.
Über die zur Durchführung der EU-Verordnungen erforderlichen Regelungen hinaus wer-den mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf keine zusätzlichen Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen.
Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 1. Lesung beraten.
Das Jahressteuergesetz sorgt für notwendige Änderungen im Steuerrecht
Die Bundesregierung bringt in dieser Woche das Jahressteuergesetz 2022 in den Bundes-tag ein, um in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendige Änderungen zu erreichen. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Notwendig sind auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus besteht unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
So wird beispielsweise eine Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (sog. Steuer-ID) geschaffen. Dies ist notwendig, um die Energiepreispauschale auszuzahlen. Vorgesehen ist auch die Entfristung der sogenannten Homeoffice-Pauschale und eine weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer. Die Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Tag soll dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Ihr Abzug soll unabhängig davon möglich sein, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder ein anderer Arbeitsplatz existiert.
Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 1. Lesung beraten.
Bericht des Ostbeauftragten: Ein neuer Blick auf Ostdeutschland
Unter dem Titel „Ein neuer Blick“ hat Carsten Schneider, Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, seinen ersten Bericht zur Lage in Ostdeutschland vorgelegt. Der Bundestag befasst sich mit den Ergebnissen in dieser Woche im Rahmen einer Debatte im Plenum.
Der Bericht stellt fest, dass Ostdeutschland in den vergangenen drei Jahrzehnten einen tiefgreifenden Umbruch erlebt hat und sich mehrfach neu erfinden musste. Diese Erfahrungen waren für viele hart und schmerzhaft. Gleichzeitig sind vielerorts auch neue Energien und Dynamiken, eine Aufbruchstimmung und gerade in jüngster Zeit ein neues Selbstbewusstsein entstanden. Der Osten hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt, in Teilen boomt er sogar. Neue Firmen siedeln sich an und alte expandieren, die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Die Infrastruktur kann mittlerweile an vielen Stellen mit anderen Wachstumsregionen mithalten, auch dank Milliardeninvestitionen des Bundes.
Andererseits sind die Einkommen im Osten immer noch niedriger als in Westdeutschland, die Ostdeutschen verfügen über weniger Rücklagen und kaum Vermögen. Das Ziel gleich-wertiger Lebensverhältnisse bleibt deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für die Politik in Bund und Ländern, so der Bericht. Viele ostdeutsche Regionen sind nach wie vor strukturschwach und leiden unter einer ungünstigen Demografie. Bereits heute ist der Arbeits- und Fachkräftemangel im Osten eklatant.
Der Bericht des Ostbeauftragten soll künftig im Wechsel mit dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit erscheinen. Für den Bericht wurden Gastautor:innen eingeladen, ihren jeweils eigenen Blick auf den Stand der Einheit und auf Ostdeutsch-land zu schildern. Außerdem stellt der Bericht das geplante „Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ vor, das die Bundesregierung und der Bundestag im Frühjahr beschlossen haben. Diese neue Institution soll zu einem zentralen Ort der Auseinandersetzung um die Einheit und die Transformation in Mittel- und Osteuropa werden.
Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt
Die seit 2015 andauernde Präsenz Deutschlands und seiner internationalen Partner ist in der Region weiterhin gefragt. Die irakische Regierung sowie die kurdische Regionalregierung haben die fortgesetzte militärische Unterstützung durch die internationalen Partner konkret erbeten. Wir wollen an die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und Irak dabei unterstützen, ein Wiedererstarken des Islamischen Staates (IS) in der Region zu verhindern und einen Beitrag für mehr Versöhnung im Land zu leisten.
Trotz der Zerschlagung ihres selbsternannten „Kalifats“ 2019 stellt der IS nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für Irak und die umliegende Region dar. Begünstigt durch den andauernden Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien ist die Terror-Organisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge in der Region, aber auch darüber hinaus zu verüben.
Das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium haben im letzten Mandatszeitraum einen Überprüfungsbericht erstellt, der an den Deutschen Bundestag übersandt wurde und die Verlängerung des Einsatzes empfiehlt.
Deshalb bringen wir diese Woche den Antrag der Bundesregierung, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen, ein. Das Mandat umfasst ausschließlich Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandatszeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich auch weiterhin am Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das Mandat umfasst weiterhin eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.
Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor. Ziel ist es, ihn um einen weiteren Zweck zur Ab-wehr schwerer wirtschaftlicher Schäden durch die krisenhafte Entwicklung auf den Energiemärkten zu erweitern. Zudem soll eine Kreditermächtigung in Höhe von 200 Milliarden Euro im Jahr 2022 geschaffen werden. So wird der von der Bundesregierung angekündigte Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges ertüchtigt, um die Auswirkungen der Energiekrise abzufedern. vor. Wesentliche Maßnahmen sind die Finanzierung von Gaspreisbremse, Strompreisbremse und weiterer Stützungsmaßnahmen. Das erfordert eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes. Für die zusätzlichen neuen bis zu 200 Mrd. Euro des Abwehrschirms ist ein neuer Beschluss des Bundestags gem. Art. 115 Abs. 1 Satz 6 GG (sog. Notfallklausel) erforderlich. Da die Überschreitung der Schuldengrenzen diesmal nur vertieft wird, genügt hierfür die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Eine Umwidmung der Mittel für andere Zwecke im Bundeshaushalt ist nicht möglich. Damit wird verdeutlicht, dass die Mittel allein der Abwehr der Folgen der außergewöhnlichen Notsituation dienen. Den vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir diese Woche in 1. Lesung.