Das neue Bürgergeld kommt
Wir überwinden Hartz 4 und bringen den Sozialstaat auf die Höhe der Zeit. Mit dem neuen Bürgergeld, das zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, bringen wir eine der größten sozial-politischen Reformen der letzten 20 Jahre auf den Weg.
Mit dem Bürgergeld geben wir Menschen mehr Sicherheit, wenn sie in eine schwierige Lebenslage geraten. Wer Hilfe braucht, soll keine Angst mehr haben, die Wohnung oder das Ersparte zu verlieren. Mit einer Karenzzeit für Wohnen und nicht erhebliches Vermögen sorgen wir dafür, dass das Lebensumfeld erhalten bleiben kann. Die Regelsätze werden deutlich erhöht und dauerhaft krisenfest gemacht, in dem die Preisentwicklung künftig aktueller berücksichtigt wird.
Und wir bringen Menschen mit dem Bürgergeld besser und gezielter in Arbeit, indem wir noch stärker auf Aus- und Weiterbildung setzen – auch durch finanzielle Anreize wie einem monatlichen Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus. Vorrang hat nicht mehr die möglichst schnelle, sondern die möglichst langfristige Vermittlung in Arbeit: Wer keinen Berufsabschluss hat, soll diesen nachholen können, statt kurzfristig eine Hilfstätigkeit übernehmen zu müssen. Mit einem neuen Coaching-Angebot und der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes unterstützen wir Menschen, die es besonders schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Mit dem neuen Bürgergeld setzen wir ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Unser Ziel ist ein Sozialstaat, der den Menschen mit Respekt begegnet, ihnen Sicherheit gibt und die Chance eröffnet, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Es ist jetzt an den Ländern, ihre staatspolitische Verantwortung für die Menschen in schwierigen Zeiten wahrzunehmen. Die Unionsländer sollten sich nicht von Friedrich Merz instrumentalisieren lassen. Wir sind bereit, Gespräche zu führen. Dafür müssen die Unionsländer konkrete Vorschläge auf den Tisch legen.
Wir begrenzen die Kosten für Strom und Heizung
Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir einen starken Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt – zusätzlich zu den Entlastungspaketen mit einem Umfang von fast 100 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage bereiten wir jetzt wirksame Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme vor.
Diese Woche beschließen wir im Parlament, dass der Bund im ersten Schritt die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernimmt. Wir unterstützen damit private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen. Die eigentliche Preisbremse soll dann spätestens zum 1. März 2023 eingeführt werden, möglichst rück-wirkend schon zum 1. Februar 2023. Geplant ist, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde).
Wir wollen eine Strompreisbremse einführen, die ab Januar 2023 greift: Bei Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Strompreis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für große Industrieunternehmen sind besondere Regelungen geplant.
Wichtig ist uns, dass Hilfen für Härtefälle eingeführt werden. Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister werden wir besonders unterstützen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen heizen, wie z. B. mit Öl oder Holzpellets, und besonders belastet sind.
Wir halten unser Versprechen: Niemand wird alleine gelassen. Wir stehen solidarisch zusammen. Deutschland packt das.
Höheres Wohngeld für mehr Geringverdienende
Wir unterstützen Geringverdienende gezielt dabei, die steigenden Energiekosten bezahlen zu können. Dafür erhöhen wir erneut das Wohngeld und unterstützen erheblich mehr Menschen mit geringem Einkommen durch finanzielle Zuschüsse zu den Wohnkosten. Ab Januar verdoppelt sich das Wohngeld auf durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Die Zahl der Haus-halte, die einen Anspruch darauf haben, steigt von 600.000 auf zwei Millionen. Damit unter-stützt das neue Wohngeld künftig 4,5 Millionen Geringverdienende, Alleinerziehende, Familien und Rentner:innen dabei, die Kosten für Energie zu bewältigen.
Im Einzelnen:
- Wir passen die Kriterien fürs Wohngeld so an, dass künftig nicht mehr nur 600.000 Haus-halte profitieren, sondern ganze 2 Millionen. Heißt: Wer wenig Einkommen hat, z.B. den Mindestlohn bekommt, und die Wohnkosten kaum stemmen kann, kann spätestens ab nächstem Jahr Wohngeld beantragen.
- Wir erweitern nicht nur den Kreis der Berechtigten, wir verbessern auch das Wohngeld selbst: Statt 180 Euro liegt es dann im Schnitt bei 370 Euro im Monat! Das entspricht einer Steigerung von mehr als 100 Prozent. Neben höheren Sätzen liegt das vor allem daran, dass künftig auch die Heizkosten bezuschusst werden und eine Klimakomponente dafür sorgt, dass Kosten von etwaigen Modernisierungsmaßnahmen übernommen werden.
Wir senken das Wahlalter bei der Europawahl auf 16 Jahre
Es ist an der Zeit, mehr Demokratie zu wagen. Wir sorgen dafür, dass das aktive Wahlalter für das Europäische Parlament auf 16 Jahre gesenkt wird.
Viele junge Menschen sind politisch interessiert und setzen sich in Schulen, Organisationen oder Initiativen für Veränderungen ein. Gleichzeitig dürfen sie noch nicht an die Wahlurnen. Durch das Absenken des Wahlalters zur Europawahl erhalten sie die Möglichkeit, mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Aktuell werden viele politische Weichen gestellt und grundlegende Entscheidungen getroffen, die das Leben der jungen Generation über die nächsten Jahrzehnte prägen werden. Daher muss die Stimme der Jugend früher im politischen Diskurs Gehör finden.
Als Nächstes wollen wir das Grundgesetz ändern, um auch das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Dafür machen wir uns stark.
Weitere Themen in dieser Woche im Bundestag:
Energiesicherheit durch befristeten Weiterbetrieb von Atomkraftwerken
In dieser Woche beschließt der Bundestag die Änderung des Atomgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 befristet bis zum 15. April 2023 in Betrieb zu lassen.
Für diesen so genannten „Streckbetrieb“ werden lediglich die bereits in den Atomkraftwerken vorhandenen Brennelemente genutzt, bis sie abgebrannt sind. Der Entwurf stellt außer-dem klar, dass der Einsatz neuer Brennelemente nicht zulässig ist. Somit entstehen auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle.
Alle drei Kernkraftwerke können bis Mitte April 2023 zusätzlich rund fünf Terawattstunden (TWh) elektrische Energie liefern und zugleich eine geringe Einsparung bei der Stromerzeugung in Gaskraftwerken bewirken. Das hilft für den Winter 2022/2023 eine stabile Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Auch Stromlieferungen ins Ausland zur Unterstützung des europäischen Strommarktes bleiben weiter möglich.
Politischen Druck auf das Regime in Iran aufrechterhalten
Seit dem Tod der 22-jährigen Mahsa Jina Amini am 16. September 2022, die zuvor von der iranischen Sittenpolizei wegen eines „nicht korrekt“ sitzenden Kopftuchs verhaftet wurde, gehen zahlreiche Menschen in Iran auf die Straße. Sie demonstrieren gegen die Menschenrechtsverletzungen des Regimes und für Freiheit und Selbstbestimmung. Deutschland und seine internationalen Partner verurteilen das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte und die willkürliche Verhaftung von Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
In dieser Woche beschließt der Bundestag einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Bundesregierung soll auch weiterhin den politischen und diplomatischen Druck im Rahmen der Vereinten Nationen auf das Regime in Teheran aufrechterhalten. Die Einrichtung eines Aufklärungsmechanismus bei den Vereinten Nationen soll dabei unterstützen, die Gewalt gegen Demonstrierende im Iran unabhängig und umfassend zu dokumentieren und zu untersuchen.
Zugleich setzen sich die Koalitionsfraktionen in dem Antrag dafür ein, weitere EU-Sanktionen gegen das iranische Regimes für das gewaltsame Vorgehen vorzubereiten und verschärfte Sanktionen im Bereich Handel und Finanzbeziehungen zu prüfen. Weiterhin soll sich die Bundesregierung für eine lückenlose Kontrolle aller Aktivitäten des iranischen Atomprogramms durch die IAEO einsetzen.
Bessere Rahmenbedingungen für Erneuerbaren Energien
Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren Energien im Städtebaurecht verbessern und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, über den wir in dieser Woche erstmals beraten. Mit der Novelle soll der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beschleunigt, die Produktion von Wasserstoff aus Erneuer-baren Energien unterstützt und die Nutzung von Windkraft und Biomasse verbessert wer-den. Um die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen zu erhöhen, wird die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 aus-gesetzt. Außerdem wird es Lockerungen bei den Anforderungen an die Herkunft der Biomasse geben. Ziel ist, dass auch die bestehenden Bioenergieanlagen kurzfristig dazu bei-tragen, energiepolitisch unabhängiger zu werden.
Die Änderungen erleichtern zudem die Nutzung überschüssigen Stroms der Windenergieanlagen zur Produktion von Wasserstoff. Bisher mussten Windenergieanlagen bei hohem Windaufkommen für einen begrenzten Zeitraum abgeschaltet werden, um Netzengpässe zu vermeiden. Künftig stehen technische Gründe der Nutzung der gesamten Erzeugungskapazität nicht mehr im Wege.
Die Flächenpotenziale von Tagebaufolgeflächen sollen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert erschlossen werden. Dazu soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es darüber hinaus den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung Erneuerbarer Energien zu nutzen.
Förderung für Unternehmen durch das ERP-Sondervermögen
Der European Recovery Plan (ERP), besser bekannt als Marshallplan, gehört mit seinen Programmen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Die Bundesregierung hat nun den jährlichen Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere des Mittelstandes – sowie Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden. Sie werden in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital vergeben.
Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2023 rund 60,2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von etwa 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro).
Im parlamentarischen Verfahren wird der Gesetzentwurf ergänzt um die Regelungen für eine Soforthilfe für Heizkosten. Um Verbraucher:innen bei den Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 zu entlasten, entfällt im Dezember die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dabei wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs als monatliche Verbrauchsmenge sowie der im Dezember 2022 geltende Preis pro Kilowattstunde zugrunde gelegt. Die Verrechnung geschieht automatisch. Der Bund erstattet den Versorgern die Kosten direkt. Damit soll die Zeit bis zur Einführung der eigentlichen Gaspreisbremse in 2023 überbrückt werden und eine schnelle Entlastung bei den Bürger:innen ankommen.
Den Gesetzentwurf mit der Ergänzung zum Soforthilfegesetz Gas und Wärme beraten wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung.
Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstreicht, wie wichtig es ist, die Europäische Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu bewahren. Die rechtstaatlichen Grundpfeiler der europäischen Wertegemeinschaft müssen gestärkt werden. Daher ist es wichtig, dass sowohl die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament die bestehenden Rechtsstaatsinstrumente, wie den Rechtsstaatsdialog oder die Rechtsstaatsberichte, konsequent nutzen und durchsetzen.
Mit der Ende 2020 beschlossenen Verordnung zum Schutz des Haushalts der Union (Konditionalitätsverordnung) wurden die Möglichkeiten der Europäischen Union zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit erweitert und gestärkt. Mit ihr wird der Erhalt von EU-Mitteln mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards verknüpft. Eine Zurückhaltung von EU-Mitteln bei der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze ist danach möglich, wenn die ordnungsgemäße Verwaltung des EU-Haushalts oder die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt wer-den.
Am 27. April 2022 eröffnete die Kommission erstmalig ein offizielles Verfahren nach der Konditionalitätsverordnung. Sie sieht die ordnungsgemäße Mittelverwendung in Ungarn gefährdet und stützt dies unter anderem auf die Feststellung von systematischen Unregelmäßigkeiten in öffentlichen Vergabeverfahren, einen hohen Anteil von Einzelausschreibungs-verfahren und geringen Wettbewerb bei Vergabeverfahren, Problemen bei der Aufdeckung, Verhütung und Korrektur von Interessenkonflikten sowie mangelnde Bereitschaft der wirk-samen Korruptionsverhütung. Die ungarische Regierung versucht mit 17 Reformankündigungen, die greifbar drohende Mittelzurückhaltung abzuwenden, über die der Rat bis spätestens 19. Dezember 2022 zu befinden hat. Angesichts des langjährigen systematischen Abbaus der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und den damit bereits eingetretenen negativen Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der Europäischen Union scheint eine umfassende und praktisch wirksame Korrektur innerhalb dieser kurzen Frist kaum möglich.
Es ist entscheidend, dass sich die erstmalig zur Anwendung kommende Konditionalitätsverordnung zum Schutz des EU-Haushaltes vor Mängeln bei der Rechtsstaatlichkeit als effektives Instrument erweist. Die EU-Kommission soll deshalb besonders sorgfältig vorgehen und auf nachhaltige und tatsächliche Abhilfe durch Ungarn bestehen. Sollten in der ab-schließenden Beurteilung durch die Kommission die praktische Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen nicht ausreichend sichergestellt sein, soll die Bundesregierung im Rat der Zurückhaltung der EU-Mittel zustimmen.
Sanktionen konsequent umsetzen
Mit dem Gesetzentwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II will die Bundesregierung die Sanktionsdurchsetzung strukturell neu aufstellen. Sanktionen sollen noch effektiver um-gesetzt werden. Zugleich werden weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht – ein wichtiges Signal für das konsequente Bekämpfen von Finanzkriminalität.
Bereits seit Ende Mai 2022 ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I in Kraft. Damit konnten nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine kurzfristige Maßnahmen ergriffen wer-den. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II werden nun strukturelle Verbesserungen bei der operativen Umsetzung von Sanktionen sowie auch bei der Bekämpfung von Geld-wäsche auf den Weg gebracht. So soll es etwa eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geben, wo die Vermögensermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen auf Bundesebene zusammengeführt werden. Eine zentrale Hinweisannahmestelle soll etabliert und Barzahlungen beim Immobilienerwerb verboten werden, um Geldwäscherisiken im Immobiliensektor zu minimieren.
Sanktionen können so zügig Wirkung entfalten und einen Beitrag zur Verteidigung der europäischen Friedensordnung leisten. Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 1. Lesung beraten.
Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft
Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kin-der- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu übernehmen.
Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, muss ohnehin zusätzliche Herausforderungen bewältigen und hat dadurch einen schwierigeren Start ins Leben. Durch die Kostenheranziehung wird dieser Start noch erschwert. Zudem widerspricht sie dem Auftrag der Kin-der- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu unterstützen.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch eine wichtige Änderung erreichen: Bis-her mussten junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen, diese als sogenannte zweckgleiche Leistung vollständig an das Jugendamt abgeben. Wir sorgen mit der Änderung dafür, dass sie auch von der Abschaffung der Kostenheranziehung profitieren. Sie dürfen künftig einen Teil ihrer Berufsausbildungsbeihilfe oder ihres Ausbildungsgeldes behalten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.
Mehr Qualität beim Trinkwasser
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes setzt die EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in deutsches Recht um. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Bürger:innen im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen.
Fortan soll die Bereitstellung von Trinkwasser in der Öffentlichkeit als Teil der Daseinsvorsorge gelten. Mit einem Änderungsantrag streichen wir die einschränkende Vorgabe des Regierungsentwurfs, dass Trinkwasser nur zum Trinken bereit zu stellen ist. Die Kommunen können selbst entscheiden, wie sie unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Begebenheiten das Wasser zur Verfügung stellen.
Bisher wurde die Trinkwasserqualität in Deutschland über die Einhaltung von Grenzwerten geregelt. Mit dem Entwurf wird nun ein umfassendes Risikomanagement auf die Beine gestellt. Es wird unter anderem eine Verordnungsermächtigung geschaffen, auf deren Grundlage das Bundesumweltministerium (BMUV) Vorschriften über die Bewertung der Trinkwassergewinnung sowie über die Pflichten und Befugnisse von Betreibern von Wassergewinnungsanlagen, von Behörden und von Grundstücksbesitzern erlassen kann.
Wir reformieren die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die Koalitionsfraktionen bringen diese Woche einen Antrag ein, um die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu reformieren und modernisieren. Die Regelungen sollen da-bei an die heutige parlamentarische Praxis und entsprechend der Gebote von Transparenz und Effizienz angepasst werden. Damit wird das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung weiter gestärkt.
Beratungen in den Ausschüssen sollen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen, transparenter und nachvollziehbarer werden. Die Regierungsbefragung und die Fragestunde sollen dynamischer und interaktiver gestaltet werden, um eine wirksame parlamentarische Kontrolle und einen lebendigen öffentlichen Austausch zu ermöglichen. Auf diesen Wegen soll dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung getragen werden.
Der Antrag wird in 1. Lesung beraten.
Gemeinsam das 1,5-Grad-Ziel erreichen
Mit immer häufiger auftretenden Extremwetterereignissen, Dürren und Überflutungen macht sich die Klimakrise in vielen Regionen der Erde bemerkbar. Laut einem Bericht des „Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)“ haben mittlerweile mehr als 3,6 Milliarden Menschen auf der Erde mit den Folgen zu kämpfen. Über mögliche Auswege aus der Klimakrise berät die internationale Staatengemeinschaft regelmäßig auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen. In diesem Jahr findet die Konferenz seit dieser Woche in Ägypten statt. Es sollen Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen, sowie einer gerechten Klimafinanzierung auf den Weg gebracht werden, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
In einem gemeinsamen Antrag, der in dieser Woche vom Bundestag beschlossen wird, fordern die Koalitionsfraktionen eine Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung, die eine kohärente Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien sicherstellt, klimaaußenpolitische Ziele formuliert und soziale, sicherheits- und geopolitische Aspekte der Klimakrise einbezieht. Dem Bundestag soll in regelmäßigen Abständen ein Umsetzungsbericht vorgelegt werden.
Ferner fordern die Regierungsfraktionen eine gerechte Klimafinanzierung. Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die Geberländer ihre Mittel für die internationale Klimafinanzierung erhöhen, um das Ziel der 100 Milliarden Euro jährlich in 2023 zu erreichen.
Die Koalitionsfraktionen machen sich darüber hinaus für weitere Klima- und Energiepartnerschaften – so genannte „Just Energy Transition Partnerships (JETPs)“ – stark.
Um auf globaler Ebene die Nachfrage nach fossilen Rohstoffen – vor allem Gas – zu reduzieren, fordern die Regierungsfraktionen eine international abgestimmte Energieeffizienz-Initiative.
Weitere Entlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der hohen Inflation verbundenen Belastungen für Bürger:innen gedämpft und so der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Nach Einbringung in 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf auf Grundlage des Existenzminimums- und des Progressionsberichtes angepasst. Dies betrifft zum einen den Ausgleich der kalten Progression durch eine weitere Verschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer, zum anderen eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages sowie des Unterhaltshöchstbetrages für die Jahre 2023 und 2024. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung des Kindergeldes vor. Nach den Vorschlägen des Bundesfinanzministeriums belaufen sich die dadurch erreichten Entlastungen insgesamt auf 45,05 Milliarden Euro in den kommenden beiden Jahren.
Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 2./3. Lesung.