Diese Woche im Bundestag

Preisbremsen, Frauenrechte und Handelsabkommen mit Kanada - nur einige der Themen, die uns diese Woche im Bundestag beschäftigen.

Wir begrenzen die Kosten für Strom und Heizung

Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir einen starken Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt – zusätzlich zu den Entlastungspaketen mit einem Umfang von fast 100 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage führen wir nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ein.

Bundestag und Bundesrat haben bereits beschlossen, dass der Bund in einem ersten Schritt die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen übernimmt. In dieser Woche beraten wir nun im Bundestag die Gesetzentwürfe zu den eigentlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, die wir zum 1. März 2023 einführen werden – und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Konkret begrenzen wir den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde). Den Strompreis deckeln wir für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Industriekunden sind besondere Regeln geplant.

Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Wichtig ist uns zudem, dass auch Hilfen für Härtefälle eingeführt werden. Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister werden wir besonders unterstützen. Und wir setzen uns für eine gerechte und zielgerichtete Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen heizen, wie z. B. mit Öl oder Holzpellets, und besonders belastet sind. Wir halten unser Versprechen: Niemand wird alleine gelassen.

Außerdem sorgen wir dafür, dass die Preisbremsen gerecht finanziert werden. Konzerne, die hauptsächlich im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, sollen in diesem und im kommenden Jahr ihre Übergewinne versteuern. Zudem werden wir Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen abschöpfen.

Wir geben langjährig Geduldeten eine verlässliche Perspektive

Diese Woche beschließen wir im Bundestag das neue Chancen-Aufenthaltsrecht. Geduldeten Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und hier gut integriert sind, geben wir mit dem Gesetz die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt.

Wer fünf Jahre hier war und nicht straffällig geworden ist, bekommt ein Aufenthaltsrecht und hat dann ausreichend Zeit, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen. Wichtig ist, dass die Identität geklärt und der Lebensunterhalt gesichert ist. Damit beenden wir die unsichere Lage der Menschen, die sich teilweise von Monat zu Monat zur nächsten Duldung hangeln müssen, und geben ihnen eine echte Perspektive in Deutschland.

Arbeitgeber:innen, die Geduldete ausbilden oder beschäftigen – Bäcker:innen, Schuster:innen, Fleischer:innen –, bekommen endlich die Sicherheit, dass ihre Beschäftigten nicht quasi von der Werkbank weg abgeschoben werden, wie bereits vielfach geschehen. Es wäre unverständlich, wenn wir gut integrierte Menschen in ihr Heimatland zurückschicken würden, um dann mühsam die hier dringend benötigten Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Win-win-Situation für alle Seiten. Wir leiten damit den im Koalitionsvertrag versprochenen Neuanfang in der Migrationspolitik ein.

Weitere Themen diese Woche in Berlin:

Frauenrechte voranbringen – UN-Konvention umsetzen

Deutschland hat 1985 die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (kurz „CEDAW“) ratifiziert. CEDAW ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau. Alle Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Privatsphäre, sicherzustellen. Über den Stand der Umsetzung müssen sie regelmäßig berichten. Im Neunten CEDAW-Bericht, den die Bundesregierung 2021 vorgelegt hat, sind alle ergriffenen Maßnahmen von Bund und Ländern zur Gleichstellung von Frauen im Berichtszeitraum zwischen 2017 und 2021 aufgeführt. In dieser Woche beraten wir den Bericht im Bundestag.

Die Bundesregierung hat mehrere Vorhaben auf den Weg gebracht: Sie hat 2020 eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen, in der Ziele und Maßnahmen für mehr Gleichstellung festgehalten sind. 2021 wurde die „Bundesstiftung Gleichstellung“ gegründet, die Informationen bereitstellen und neue Ideen für die Gleichstellung entwickeln soll. Im Rahmen des Investitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund den Ländern Mittel für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereit. Soziale Berufe, in denen häufig Frauen tätig sind, werden aufgewertet und die Kinderbetreuung ausgebaut. 2021 wurde das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) beschlossen, das eine Mindestbeteiligung von Frauen in Konzernvorständen vorschreibt.

Trotz der insgesamt positiven Bilanz hält der Bericht fest, dass die Corona-Pandemie be-stehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sichtbarer gemacht und teilweise so-gar verstärkt hat. Der Bericht informiert daher auch über die Hilfsmaßnahmen der Bundes-regierung, um die negativen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Außerdem enthält der Bericht eine Zusammenfassung mit statistischen Auswertungen zur Situation von Frauen in Deutschland sowie Informationen zu den gleichstellungspolitischen Maßnahmen der Län-der.

Gedenken über den Holodomor in der Ukraine aufrechterhalten

Vor 90 Jahren – im Winter 1932/1933 – erreichte der Holodomor (von ukrainisch „holod“ – Hunger; „moryty“ – umbringen) in der Ukraine seinen schrecklichen Höhepunkt. Millionen von Menschen fielen damals der stalinistischen Hungerpolitik zum Opfer. Bis heute prägt der Holodomor das nationale Bewusstsein der Ukrainer:innen. Zugleich ist er ein Teil unserer gemeinsamen Geschichte als Europäer:innen.

Aus heutiger Perspektive liegt eine historisch-politische Einordnung als Völkermord nahe. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU-Fraktion das Wissen um dieses Menschheitsverbrechen aufrechterhalten und seine Aufarbeitung hierzulande fördern.

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger:innen und Unter-nehmen in Deutschland.

Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers.

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.

Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.

Die Strompreisbremse kommt

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher:innen und Unternehmen in Deutschland.

Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktions-kosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.

200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen

Wir haben bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger:innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht. Nun sorgen wir dafür, dass alle Studierenden und Fachschüler:innen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen höher als in der Gesamtgesellschaft ist. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind – also derzeit rund drei Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, internationale Studierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Anspruch haben auch etwa 450.000 Fachschüler:innen sowie Berufsfachschüler:innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses.

Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und muss beantragt werden. Da-für wird eine digitale Antragsplattform eingerichtet. Darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.

CETA wird ratifiziert

Wir beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten (CETA). Das Abkommen soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorantreiben. Hindernisse des Marktzuganges sollen abgebaut werden und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) verhindert werden. CETA wird dabei helfen, die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik weiter zu diversifizieren und den Handel mit einem Partner fördern, der die Werte der liberalen Demokratie teilt.

Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist seit September 2017 teilweise in Kraft. Seine Wirkung bezieht sich bislang ausschließlich auf die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. CETA tritt erst dann vollständig in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland schließt die Ratifizierung mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs nun ab.

In einem Entschließungsantrag betonen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Anforderungen an künftige Handelsabkommen, beispielsweise mit den Mercosur-Staaten oder den USA. Mit der Handelsagenda setzt die Regierungskoalition ein klares Zeichen für höhere Resilienz durch mehr Handel. In Zeiten gestörter Lieferketten stärken wir die Wirtschaftsbeziehungen zu unseren Partnern rund um den Globus. Für die deutsche Wirtschaft gilt es, stabile Lieferketten, Diversität in den Absatz- und Beschaffungsmärkten, die Vermeidung von wirtschaftlichen Klumpenrisiken, eine sichere Rohstoffversorgung und den Aufbau von neuen Energiepartnerschaften zu schaffen. Dafür setzen sich die Koalitionsfraktionen in ihrem vorgelegten Entschließungsantrag ein.

Sanktionen konsequent umsetzen

Mit dem Gesetzentwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II will die Bundesregierung die Sanktionsdurchsetzung strukturell neu aufstellen. Sanktionen sollen noch effektiver um-gesetzt werden. Zugleich werden weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht – ein wichtiges Signal für das konsequente Bekämpfen von Finanzkriminalität.

Bereits seit Ende Mai 2022 ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I in Kraft. Damit konnten nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine kurzfristige Maßnahmen ergriffen wer-den. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II werden nun strukturelle Verbesserungen bei der Umsetzung von Sanktionen sowie auch bei der Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg gebracht. So soll es etwa eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geben, wo die Vermögensermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen auf Bundesebene zusammen-geführt werden. Eine zentrale Hinweisannahmestelle soll etabliert und Barzahlungen beim Immobilienerwerb verboten werden, um Geldwäscherisiken im Immobiliensektor zu mini-mieren.

Sanktionen können so zügig Wirkung entfalten und einen Beitrag zur Verteidigung der europäischen Friedensordnung leisten. Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 2./3. Lesung beraten.

EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer:innen

Die EU-Umwandlungsrichtlinie von 2019, die auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Form-wechsel von Unternehmen adressiert, muss bis Anfang 2023 umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz bestehender Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen in oben genannten Fällen vorgesehen. Bestehende Mitbestimmungsrechte bleiben bei solchen Um-wandlungen mindestens erhalten, sie können aber auch verbessert werden.

Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten, ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Um-wandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer:innen gezielt zu umgehen oder um Steuern zu vermeiden.

Verkündung von Gesetzen künftig elektronisch im Bundesgesetzblatt

Während bereits heute in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern sowie auf Ebene der Europäischen Union die amtliche elektronische Verkündung von Gesetzen praktiziert wird, erfolgt dies auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundes-gesetzblatt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun die elektronische Aus-gabe des Bundesgesetzblatts eingeführt, sodass Gesetze und Verordnungen des Bundes nicht mehr auf Papier, sondern im Internet verkündet werden. Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird ausschließlich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben und damit das alleinige Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Es wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. So werden der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen gespart. Im parlamentarischen Verfahren haben wir mit kleinen An-passungen den Open-Data Gedanken noch einmal deutlicher hervorgehoben.

Voraussetzung für dieses Änderungsgesetz ist, dass in einem parallelen Gesetzgebungs-verfahren Art. 82 des Grundgesetzes geändert wird, um die verfassungsrechtliche Grund-lage für die Modernisierung des Verkündungswesens zu schaffen.

Biodiversität weltweit schützen

Rund eine Million Tier- und Pflanzenarten auf der Erde – mehr als zwölf Prozent – sind vom Aussterben bedroht. Zurecht gilt der Verlust der biologischen Vielfalt neben der Klimakrise deshalb als zweite ökologische Krise unserer Zeit. Dies hat erhebliche Folgen. Nicht zuletzt für die Menschen selbst, die auf die Ökosysteme angewiesen sind – beispielsweise als CO2-Senken oder als Wasserrückhalt bei Starkregenereignissen.

Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Koalitionsfraktionen für einen weltweiten Rahmen zum Schutz der Biodiversität ein. Dabei geht es unter anderem darum, Ökosysteme wiederherzustellen und Land nachhaltig zu nutzen. Langfristig müssen Finanzierungsmodelle geschaffen werden, welche sowohl die internationale Staatengemeinschaft als auch den Privatsektor miteinbeziehen. Zugleich wird die Einrichtung eines Mechanismus gefordert, mit dem die Umsetzung von Maßnahmen überprüft werden soll.

Nachhaltige Energie bekommt Herkunftsstempel

Auf der Stromrechnung können Endverbraucher:innen einsehen, wie viel ihres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Energieversorger dürfen Strom nur dann als erneuerbar ausweisen, wenn für die gelieferte Menge auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister beim Bundesumweltamt dokumentiert wurden. Die EU hat 2018 beschlossen, solche Herkunftsnachweisregister auch für andere nachhaltige Energieträger wie Gas (z.B. Biogas) und Wasserstoff sowie für Wärme (z.B. Geo- oder Solarthermie) und Kälte einzurichten.

In dieser Woche wird das Vorhaben umgesetzt und der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten. Damit wird die Transparenz erhöht und der Verbraucherschutz gestärkt, weil Herkunftsnachweise Endverbraucher:innen dabei unterstützen, bewusste und informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Zugleich verbessern sie die Vermarktung von Energieprodukten und schaffen Anreize für Unternehmen, Energieträger vermehrt aus erneuerbaren Quellen anzubieten. Anfang 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.

Das Schengener Informationssystem der dritten Generation kommt

Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems (SIS) der „dritten Generation“ geschaffen werden. Das SIS ist die gemeinsame europäische Fahndungsdatenbank für Personen und Sachen. Drei Ende 2018 verabschiedete EU-Verordnungen erweitern den Anwendungsbereich und die Funktionen des SIS. Beispielsweise werden künftig auch Rückkehrentscheidungen im SIS ausgeschrieben und zahlreiche neue Behörden wie die Ausländerbehörden, Zulassungs-stellen für Wasser- und Luftfahrzeuge oder auch die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden an das SIS angeschlossen. Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen darauf, das nationale Recht gemäß den Vorgaben der drei EU-Verordnungen anzupassen.

Über die zur Durchführung der EU-Verordnungen erforderlichen Regelungen hinaus wer-den mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf keine zusätzlichen Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen.

Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 2./3. Lesung beraten.

Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze werden Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und bürokratieärmer ausgestaltet. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

So ist geplant, dass die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises entfällt – stattdessen kann der Arbeitgeber künftig automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Elternzeiten sollen über ein elektronisches Meldeverfahren durch den Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern mitgeteilt werden. Zudem soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Unter-nehmen geschaffen werden, um Bürger:innen sowie Unternehmen bei der Bearbeitung zu entlasten.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wird. Damit wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhe-stand weiter flexibilisiert, auch damit erfahrene Fachkräfte unbürokratisch weiter ihren Unternehmen erhalten bleiben. Bei Erwerbsgeminderten werden die Zuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Für Künstler:innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten vorgesehen. Zudem soll der Versicherungsschutz für Berufsanfänger:innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.

Um die Bundesagentur für Arbeit für die kommenden Herausforderungen gut aufzustellen, wird ein vereinfachtes Prüfverfahren für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld in das Gesetz mit aufgenommen.

Braunkohleausstieg beschleunigen – Energieversorgung garantieren

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorzuziehen. Angesichts der ausgefallenen Gaslieferungen aus Russland müssen wir aber zugleich für eine stabile Energieversorgung in Deutschland sorgen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier, den der Bundestag in dieser Woche beschließet, wird für beides gesorgt.

Der Entwurf sieht vor, die Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G bereits am 31. März 2030 statt zum 31. Dezember 2038 stillzulegen. Zugleich bleiben die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb. Ursprünglich sollten sie Ende 2022 abgeschaltet werden.

Der bisherige Entschädigungsanspruch in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro zugunsten der RWE bleibt unverändert. Die Auszahlung der Entschädigungssumme wird aber von 15 auf zehn jährliche Raten parallel zum Vorziehen der Stilllegungen verkürzt.

Um langfristig flexibel reagieren zu können, kann die Bundesregierung bis zum 30. September 2023 prüfen, ob die Laufzeit von Neurath D und Neurath E um ein Jahr verlängert oder ob diese Anlagen für ein Jahr in eine Reserve überführt wird. Des Weiteren kann die Bundesregierung bis zum 15. August 2026 prüfen, ob die drei bis 2030 stillzulegenden Braunkohleanlagen anschließend in eine Reserve überführt werden.

In den parlamentarischen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen darüber hin-aus auf einen Entschließungsantrag geeinigt. Darin wird unter anderem gefordert, die vorgesehenen Mittel für den Strukturwandel in den Kohleregionen zügig und zielgenau bereit-zustellen. Des Weiteren haben wir eine Erleichterung für den verstärkten Einsatz von Bio-energie erwirkt.

Bessere Rahmenbedingungen für erneuerbaren Energien

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht verbessern und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche abschließend beraten. Mit der Novelle soll der Ausbau von Windenergie- und PhotovoltaikAnlagen beschleunigt und die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien verbessert werden.

Die Änderungen erleichtern es zudem, dass künftig Strom aus Erneuerbaren Energien mittels so genannter Elektrolyseure zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Diese werden an Wind- und PV-Anlagen zukünftig einfacher gebaut werden können.

Mit Blick auf Windenergie und Photovoltaik zielt die Neuregelung darauf ab, die Flächenpotenziale von Braunkohletagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen. Dazu soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch soll es darüber hinaus den betroffenen Bundesländern er-leichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen.

Die Regelvermutung zur optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen wird mit einem Abstand der zweifachen Höhe (2H) der Windenergieanlage gesetzlich klargestellt.

Zusätzlich wird der Ausbau von PV-Anlagen auf Flächen privilegiert, die innerhalb von 200 Metern Entfernung von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Schienenwegen liegen. Mit den Regelungen geben wir der Energiewende baurechtlich einen weiteren Schub.

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung besser erfassen und reduzieren

Mehr als sechs Millionen Menschen sind 2019 weltweit durch Infektionen mit multi-resistenten Erregern verstorben. Neben der Übertragung im Krankenhaus und durch unsachgemäßen Einsatz in der Humanmedizin, wird die Bildung von resistenten Bakterien auch durch den Einsatz in der Tiermedizin und -haltung begünstigt – mit der Folge, dass die Wirksamkeit dieser Arzneimittel abnimmt und sich Krankheiten leichter ausbreiten.

Ab 2024 sind die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, jährlich umfassende Daten zum Ein-satz von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln, um den Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben noch besser zu erfassen und weiter zu reduzieren. Damit das gelingt, beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes.

Dieser sieht vor, das 2014 eingeführte nationale Antibiotika-Minimierungskonzept zu erweitern. Dieses verpflichtet Tierhalter:innen dazu, Daten zur Anzahl der Tiere und zum Einsatz von Antibiotika halbjährlich an die zuständigen Behörden zu melden. Galt dies bisher nur für die Tiermast, fallen darunter künftig auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln sowie mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind. Zu-gleich wird mit dem Gesetzentwurf die Datenerfassung bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten verbessert. Im Tierarzneimittelgesetz werden überdies besonders kritische Arzneimittel künftig stärker gewichtet, um deren Einsatz in den Betrieben zu reduzieren.

In den parlamentarischen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen auf weitere Ergänzungen verständigt. So wird unter anderem auf ein Kernelement der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission – 50 Prozent weniger Antibiotika bis 2030 – Bezug genommen.

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wird nun in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten.

Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits An-gebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein.

Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die Ampel-Koalition hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt wer-den.

Bund investiert in den ÖPNV

Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen dem System notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.

Den entsprechenden Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Vorausset-zungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebens-unterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Re-gelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber:innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten.

Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

Diese Woche wird das Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren der Koalitionsfraktionen abschließend im Bundestag beraten. Es sollen die derzeit langen Asylgerichtsverfahren beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Dazu sind verschiedene Erleichterungen im Asylprozessrecht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die schnellere und bessere Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglichen sollen. Dies betrifft zum Beispiel die Nutzung von Videotechnik für Anhörungen und die Entscheidung über Asylanträge bei Nichtbetreiben des Verfahrens. Auch soll mit dem Gesetzentwurf die Regelüber-prüfung von Asylentscheidungen abgeschafft werden. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden. Schließlich soll mit dem Gesetz eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt wer-den, die auch eine Rechtsberatung vorsieht und durch den Bund gefördert wird. Damit wer-den verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Asylrecht umgesetzt.

Jahressteuergesetz sorgt für notwendige Änderungen im Steuerrecht

Die Bundesregierung bringt mit dem Jahressteuergesetz 2022 in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendige Änderungen auf den Weg. Dies betrifft insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages.

So wird beispielsweise eine Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (sog. Steuer-ID) geschaffen. Dies ist notwendig, um die Energiepreispauschale auszuzahlen.

Mit dem Jahressteuergesetz setzen wir außerdem den EU-Energiekrisenbeitrag für Unter-nehmen in der Gas-, Öl-, Kohle und Raffineriebranche um. Krisenbedingte Überschussgewinne dieser Unternehmen werden mit einer Abgabe von 33 Prozent besteuert. Die Unter-nehmen leisten damit einen Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise.

Vorgesehen ist auch die Zusammenlegung der Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale. Es soll künftig eine Tagespauschale von sechs Euro bis maximal 1.260 Euro für das Arbeiten in der häuslichen Wohnung gewährt werden. Auf das Erfordernis eines abgeschlossenen Arbeitszimmers wird künftig in allen Fällen verzichtet, in denen das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Der Abzug soll somit unabhängig davon möglich sein, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt.

Das Gesetz beinhaltet weiterhin eine Verlängerung der Sonderabschreibung für den Miet-wohnungsneubau. Die Sonderabschreibung wird künftig an die Einhaltung des Energieeffizienzstandards EH 40 gebunden. Damit setzen wir einen Impuls für klimagerechtes Bauen. Der Gesetzentwurf wird diese Woche in 2./3. Lesung beraten.

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Um eine gute Versorgung von Patient:innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflege-kräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

Ziel ist, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Dazu soll bis zum 31. Dezember 2025 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Personalbemessung entwickelt werden. Als Übergangslösung werden kurzfristig Personalvorgaben unter Berücksichtigung der aktualisierten Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) entwickelt.

Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbau-end werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden. Auch ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des Krankenhauszukunftsfonds zu verbessern. Darüber hinaus sollen digitale Anwendungen nutzerfreundlicher gestaltet und die Telematikinfrastruktur ausgebaut werden.

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

Mehr Personal in Kitas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertages-pflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin an Verbesserungen und Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung.

Das Kita-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-Kita-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: Etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie Kita-Plätze. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig. Sie können entscheiden, in welche der sieben vorrangigen Handlungsfelder sie die Mittel investieren: Beispielsweise können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern, damit mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern bleibt. Sie können auch die sprachliche Bildung in den Kitas stärken, Leitungskräfte entlasten oder die Kindertagespflege als wichtige Angebotssäule ausbauen.

Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden können – vorausgesetzt, mehr als 50 Prozent der Mittel fließen in die sieben prioritären Handlungsfelder. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.