Mehr Tempo bei der Infrastruktur
In einer Welt im Umbruch braucht unser Land Zuversicht, Tatkraft und mehr Tempo in Richtung Zukunft. Wir wollen den Weg hin zur Klimaneutralität konsequent weitergehen, gute
Arbeit ermöglichen, soziale Sicherheit schaffen, eine moderne Wirtschaftspolitik organisieren und nicht zuletzt das Fundament für ein gutes Leben legen. Doch vieles dauert hierzulande
schlicht zu lange. Damit die Transformation hin zu einer klimaneutralen, digitalisierten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingt, muss vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien,
die Schaffung von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum und die Modernisierung unserer Infrastruktur wesentlich schneller werden.
Deshalb haben wir bei unserer Fraktionsklausur ein Maßnahmenpaket beschlossen, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen.
Wir zünden den Infrastruktur-Turbo. Schon diese Woche beginnen wir mit der Umsetzung: Im Bundestag beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem verwaltungsgerichtliche Verfahren zu bedeutsamen Infrastrukturvorhaben kürzer werden sollen.
Fachkräfte für die Zukunft sichern
Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle schaffen und auch sichern, nur so werden auch unsere sozialen Sicherungssysteme
nachhaltig funktionieren. Die Fachkräftesicherung steht dabei vor großen Herausforderungen. Denn während es durch den beschleunigten Strukturwandel in einigen Branchen und
Regionen Deutschlands zum Abbau von Arbeitsplätzen kommt, werden andernorts dringend Fachkräfte gesucht, teilweise mit gänzlich neuen Qualifikationen.
Dieses Fachkräfteparadox wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen – und das in einer immer älter werdenden Gesellschaft.
Damit unsere Wirtschaftsleistung durch den Fachkräftemangel nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir alle Möglichkeiten zu dessen Bekämpfung nutzen: Es geht um zeitgemäße
Ausbildung und gezielte Weiterbildung, diesen Aspekt berücksichtigt auch das neue Bürgergeld bereits besonders. Vorhandene Arbeitspotenziale müssen zudem konsequent genutzt
werden, beispielsweise durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen. Und nicht zuletzt sind wir auch darauf angewiesen, dass mehr Fachkräfte aus dem Ausland zu uns kommen.
Das gehen wir in diesem Jahr mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gezielt an.
60 Jahre deutsch-französischer Freundschaftsvertrag – Gemeinsame Verantwortung für die Zukunft Europas
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten der französische Staatspräsident Charles de Gaulle und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer in Paris den „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit“, den Élysée-Vertrag. Es war ein Tag der Versöhnung und ein Tag des Aufbruchs in eine neue Ära der deutsch-französischen Beziehungen.
Die Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland ist einzigartig, aber nicht selbstverständlich. Sie ist ein Schatz, den es zu pflegen gilt. Wir alle stehen in der Pflicht und in der Verantwortung, dieses Erbe zu bewahren. Dabei bleibt die deutsch-französische Freundschaft auch ein essenzieller Bestandteil der europäischen Einigung. Gemeinsam mit Frank-reich setzen wir uns für eine demokratisch gefestigte, handlungsfähige und strategisch souveräne EU ein. Am Donnerstag würdigen wir die deutsch-französische Freundschaft mit einer Vereinbarten Debatte im Deutschen Bundestag. Am Sonntag, den 22. Januar 2023, findet ein Festakt mit Staatspräsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Olaf Scholz in der Sorbonne-Universität in Paris statt. Abgeordnete der Assemblée nationale und des Deutschen Bundestags kommen unter der Leitung ihrer Präsidentinnen Yaël Braun-Pivet und Bärbel Bas zusammen, um eine gemeinsame Erklärung zu beschließen.
Weitere Themen dieser Woche:
Bildung in Deutschland 2022
Alle zwei Jahre liefert der Nationale Bildungsbericht Zahlen und Entwicklungen aus allen Bildungsbereichen – von der frühen Bildung bis zur Hochschulbildung. Der Bericht wird von Wissenschaftler:innen im Auftrag von Bund und Ländern erstellt. Der aktuelle Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ ist im Juni 2022 veröffentlicht worden. Im Fokus des Berichts steht das Thema Bildungspersonal. In dieser Woche berät der Bundestag den Bericht und die dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung.
Zu den positiven Entwicklungen im Bildungssystem gehört beispielsweise, dass der Anteil von Menschen mit einem höheren Bildungsabschluss in den letzten zehn Jahren um fünf Prozent auf 26 Prozent angestiegen ist. Zudem gibt es ein Fünftel mehr Beschäftigte im Bildungswesen als noch 2010, den größten Personalzuwachs gab es in Kitas (plus 75 Prozent). Auch die Betreuungsangebote für Kinder haben sich verbessert: Seit 2006 sind rund 9.400 zusätzliche Kitas entstanden. Die Bildungsausgaben sind kontinuierlich gestiegen und betrugen 2020 insgesamt 241 Milliarden Euro.
Zugleich weist der Bericht auf Herausforderungen hin, etwa auf die hohe soziale Ungleichheit bei den Bildungschancen. Dem Bericht zufolge erreicht weniger als ein Drittel der Schüler:innen aus benachteiligten sozialen Lagen die Allgemeine Hochschulreife, bei Schüler:innen aus besser gestellten Elternhäusern sind es rund 80 Prozent. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie in den letzten beiden Jahren ihre Spuren hinterlassen.
Um die Bildungsgerechtigkeit hierzulande zu stärken, wollen Bund und Länder mit dem Startchancen-Programm 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen in sozial benachteiligten Lagen unterstützen. Geplant sind zusätzliche Mittel für Bildungsinfrastruktur, ein selbstverwaltetes Schulbudget sowie für Schulsozialarbeit.
Start-up-Strategie der Bundesregierung
Start-ups sind Ideengeber und Innovationstreiber. Sie entwickeln neue Märkte, fordern etablierte Unternehmen heraus und beleben den Wettbewerb. Immer mehr Start-ups haben auch eine besondere gesellschaftliche Relevanz: Fast ein Drittel leistet durch Innovationen im Bereich Klima- und Umweltschutz einen signifikanten Beitrag zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft. Zuletzt bewerteten zwei Drittel der Gründenden in Deutschland ihren Standort als gut oder sehr gut und es wurde so viel Wagniskapital investiert, wie noch nie zuvor. Um die Bedingungen für Gründer:innen hierzulande weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung eine Start-up-Strategie mit zehn Handlungsfeldern auf den Weg gebracht, die in dieser Woche im Bundestag beraten wird. Bis 2030 stellt die Bundesregierung dazu für Start-ups in ihrer Wachstumsphase zehn Milliarden Euro bei der KfW bereit. Zusammen mit privaten Investor:innen will sie in diesem Zeitraum zudem 30 Milliarden Euro an privatem und öffentlichem Kapital für den Wagniskapital-Standort Deutschland mobilisieren. Diese Mittel sollen in wichtige Innovations- und Transformationsbereiche fließen, insbesondere Künstliche Intelligenz (KI), Wasserstoff, Medizin, nachhaltige Mobilität, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft. Durch weitere Maßnahmen werden Gründungen einfacher und digitaler, Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtert und Rahmenbedingungen für gemein-wohlorientierte Start-ups verbessert. Deutschland soll zudem der „Europe Startup Nations Alliance“ zeitnah beitreten und auch in diesem Rahmen daran mitarbeiten, Europa zu ei-nem attraktiven Start-up Kontinent zu machen.
Die in der Start-up-Strategie gebündelten Maßnahmen sind im aktuellen Haushalt abgebildet und sollen innerhalb der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigen
Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben dauern aufgrund ihrer Komplexität häufig besonders lange. Ihre Beschleunigung ist aber dringend notwendig, um die Energiewende voranzutreiben, also beispielsweise die erneuerbaren Energien und Stromnetze auszubauen. Auch unabhängig von der Energiewende müssen diese Gerichtsverfahren schneller werden, um unsere Verkehrsinfrastruktur erneuern zu können.
Der Bundestag berät deshalb in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich. Der Entwurf sieht vor, die Dauer dieser Verfahren zu Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren. Die Rechte der Beteiligten sollen hierbei gewahrt und die Effektivität des Rechtsschutzes nicht beeinträchtigt werden. Hierfür sieht der Entwurf Sonderregelungen für Verfahren vor, für die bereits in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zu-ständig sind.
Vorgesehen ist für solche Verfahren unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, um eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Verfahren zu gewährleisten. Durch die Verschärfung und Ausweitung der innerprozessualen Präklusion sollen der Prozessstoff begrenzt und die Verfahren gestrafft werden. Modifikationen im einstweiligen Rechtsschutz sollen in den genannten Verfahren dazu beitragen, dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann.
Allgemein soll die Spezialisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der infrastrukturrelevanten Verfahren weiter gefördert werden. Zudem werden energiewirtschaftliche Fachgesetze sowie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz punktuell geändert, um auch an dieser Stelle verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.
Völkermord an den Êzîd:innen anerkennen
Dem Terrorregime des so genannten Islamischen Staates (IS) sind bereits viele Menschen in Irak und Syrien zum Opfer gefallen. Darunter auch zahlreiche Angehörige der Gemeinschaft der Êzîd:innen. Mehr als 5.000 von ihnen wurden insbesondere 2014 bei einem An-griff des IS auf ihre Siedlungsgebiete im Norden des Irak ermordet. Auch durch die Verschleppung, Versklavung und Vergewaltigung vor allem von Frauen verfolgt der IS das Ziel, die êzîdische Gemeinschaft über Generationen hinweg auszulöschen.
Vor diesem Hintergrund bringen die Koalitionsfraktionen sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag ein. Fortan werden die Verbrechen des IS von 2014 gegen die Êzîd:innen als Völkermord anerkannt. Um eine gründliche politische und juristische Aufarbeitung sicherzustellen, soll laut Antrag die Zusammenarbeit auf internationale Ebene mit dem Irak gestärkt sowie die Beweiserhebung in Irak gefördert werden. Um IS-Angehörige leichter vor Gericht bringen zu können, fordern die Antragsteller überdies die Schaffung einer gesonderten Rechtshilfeeinheit.
Nachhaltige Entwicklung in Deutschland weiter fördern
Sich überlappende Krisen wie der Klimawandel, das Artensterben oder die globale Ernährungsunsicherheit stellen die internationale Staatengemeinschaft zunehmend vor große Herausforderungen. Zugleich bleiben nur noch wenige Jahre, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erreichen. Nachhaltigkeit ist aber ein zentraler Baustein, damit die Transformation unserer Gesellschaft gelingt. Um Deutschland auf einen nachhaltigen Pfad zu bringen, hat die Bundesregierung deshalb vor mehr als 20 Jahren die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) beschlossen, die seitdem immer wieder angepasst wird.
In dieser Woche berät der Bundestag einen Grundsatzbeschluss der Bundesregierung, mit dem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert und um zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ergänzt wird. Mit dem Beschluss wird die Federführung für nachhaltige Entwicklung innerhalb der Bundesregierung dem Bundeskanzleramt übertragen. Verantwortlich ist Staatsministerin Sarah Ryglewski, die auch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung leitet.
Der Beschluss sieht des Weiteren die Schaffung von sieben ressort- und behördenübergreifenden Transformationsteams vor, welche die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vorbereiten und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen begleiten.
Umweltauswirkungen von Kunststoffen verringern
Ob in Verpackungen, Textilien oder Maschinen: Kunststoffe werden in der Gesellschaft und Wirtschaft vielfältig angewendet. Immer häufiger kommen sie jedoch in kurzlebigen Produkten zum Einsatz, die häufig nicht wiederverwendet und unsachgemäß entsorgt werden. Mit schwerwiegenden Folgen für die Umwelt: Kunststoffe machen rund drei Viertel der weltweiten Meeresverschmutzung aus.
Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen weiteren Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Juni 2019 auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt in den Bundestag ein. Mit diesem Gesetz wird die Verantwortung der Hersteller für bestimmte Kunststoffprodukte erweitert. Darunter fallen Zigarettenfilter, Getränkebecher sowie Verpackungen von Lebens-mitteln zum Sofortverzehr, die typischerweise auf Plätzen, Gehwegen oder Parks als Abfall landen. Zentrales Element des Entwurfs ist die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt, in den Kunststoffhersteller eine Einwegkunststoffabgabe einzahlen. Mit dieser Abgabe werden Sammlung und Entsorgung der aus den Produkten entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum finanziert, die bislang von der Allgemeinheit getragen werden. Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten. Die Höhe der auszuzahlenden Fondsmittel an Kommunen wiederum richtet sich nach den erstattungsfähigen Leistungen.
Des Weiteren wird eine Einwegkunststoffkommission eingerichtet. Sie besteht aus Vertreter:innen der Hersteller und Anspruchsberechtigten, der privaten Entsorgungswirtschaft so-wie der Umwelt- und Verbraucherverbände und hat eine beratende Funktion.
Fachkräftestrategie der Bundesregierung
Die Digitalisierung und der demografische Wandel verändern zunehmend den Wirtschaftsstandort Deutschland. Vor allem gilt es, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, um die Innovations- und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft hierzulande zu stärken.
Deshalb hat die Bundesregierung eine Fachkräftestrategie auf den Weg gebracht, die in dieser Woche im Bundestag beraten wird. Die Fachkräftestrategie setzt einen unterstützen-den Rahmen, zeigt Handlungsfelder auf und gibt Impulse zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Die Bundesregierung bekennt sich zudem zu einer Fachkräftepolitik, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beiträgt und strebt insbesondere eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen an. Dazu beisteuern sollen auch die bereits beschlossene Weiterentwicklung der Familienbesteuerung sowie die Verringerung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern.
Mit dieser Fachkräftestrategie wird die Bundesregierung die Ausbildung stärken, die Weiterbildungskultur und das moderne Einwanderungsrecht weiterentwickeln und mehr Einwanderung von Fachkräften ermöglichen. Mit einer Ausbildungsgarantie soll schließlich allen Jugendlichen ein Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglicht werden.
Menschenrechte stärken – in Deutschland und weltweit!
In diesem Jahr begehen wir das 75. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte der Vereinten Nationen. Aktuell zeigen das Massaker von Butscha in der Ukraine, die Proteste im Iran oder die Situation von Frauen in Afghanistan, dass an vielen Orten auf der Erde immer noch massiv gegen Menschenrechte verstoßen wird. Umso mehr gilt, weiterhin auf Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen und sich weltweit für Menschenrechte stark einzusetzen.
Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung deshalb einen Bericht über ihre Menschenrechtspolitik vor. Der diesjährige Bericht, über den der Bundestag in dieser Woche berät, deckt den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 ab. Er adressiert unter anderem die Prioritäten des Menschenrechtsengagements der Bundesregierung für 2023 und 2024, die Lage und Umsetzung der Menschenrechtsarbeit in Deutschland, das Engagement der Bundesregierung für Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungszusammenarbeit und erläutert die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern sowie die dortige Tätigkeit Deutschlands. Der Bericht wirft zudem ein Schlaglicht auf die Themen „Menschen-rechte und Digitalisierung“, „Klimawandel und Menschenrechte“ und „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs“.
Mehr Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Unternehmen
In dieser Woche beraten wir abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen von Unternehmen. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung führen wir ein kohärentes Rechtssystem ein, das den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Die Rechte der Minderheitsgesellschafter werden vereinheitlicht. So steht das Spruchverfahren, bei dem Minderheitsaktionäre etwa die Höhe von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen vor Gericht überprüfen lassen können, künftig allen Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung. Ebenfalls wird ein rechtssicheres und europaweit kompatibles Verfahren eingeführt, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.
Für uns ist besonders wichtig, dass durch die Umsetzung der Richtlinie die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt bleiben. Deshalb haben wir die Prüfung, ob eine Umwandlung aus missbräuchlichen Gründen praktiziert wird, in den Fokus gerückt: Registergerichte müssen künftig einen Umwandlungsprozess tiefgehend prüfen, wenn bestimmte Merkmale vorliegen. Dazu können sie auch Gewerkschaften anhören. Zudem haben wir durchgesetzt, dass Arbeitnehmer:innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihres Unternehmens von ihrem Arbeitgeber frühzeitig und umfassend informiert werden, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.