Diese Woche in Berlin – das sind unsere Themen

In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Damit das Parlament arbeitsfähig bleibt, werden wir es deutlich verkleinern.

Wir verkleinern den Bundestag
In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Damit das Parlament arbeitsfähig bleibt, werden wir es deutlich verkleinern. Unser Vorschlag für eine Reform des Wahlrechts legt die Zahl von 598 Abgeordneten verbindlich fest. Künftig soll es keine Überhang- und damit auch keine Ausgleichsmandate mehr geben. Dadurch kann der Bundestag nicht mehr über die Regelgröße hinaus anwachsen.
Unser Gesetzentwurf ist politisch mutig und inhaltlich radikal in seiner Einfachheit und Konsequenz. Und was besonders wichtig ist: Er betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen.
Die Bereitschaft der Ampel-Fraktionen mit ihrer Mehrheit so eine wirksame Verkleinerung des Bundestags vorzunehmen, ist eine historische Chance. 16 Jahre lang ist es mit CDU/CSU an der Regierung nicht gelungen, die Zahl der Bundestagsabgeordneten zu reduzieren – auch weil sich die CDU immer in der Geiselhaft der CSU befand. Jetzt sind wir der Motor der Veränderung und diese Woche, in der auch die Ampel-Partner über den Gesetzentwurf abstimmen werden, ist dabei zentral.

Wir gedenken der Opfer des Holocaust
Wir gedenken der Opfer des Holocaust. Wir gedenken der ermordeten Jüdinnen und Juden, der Toten der Sinti und Roma, der verfolgten Homosexuellen. Wir gedenken der Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden – wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Meinung. Die industrielle Vernichtung von Menschen ist ein beispielloses Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden im KZ Auschwitz befreit.

Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit dürfen in unserer Gesellschaft nie wieder Platz finden. Es ist unsere Verantwortung und Pflicht, die Würde aller Menschen und unsere freiheitliche Demokratie zu schützen und gegen Hass und Hetze, gegen Gewalt und jede Form von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit zu verteidigen. Deshalb: Kein Schlussstrich! Wir dürfen und werden die Opfer des Nationalsozialismus niemals vergessen.

Weitere Themen diese Woche im Bundestag:

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik gestärkt
Neben klassischer Diplomatie und Außenwirtschaftspolitik ist die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) die dritte Säule der deutschen Außenpolitik. Über die AKBP leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und hilft, verfolgte Kulturschaffende zu schützen.
Nun hat die Bundesregierung den Bericht über die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Jahr 2021 vorgelegt, der in dieser Woche im Bundestag beraten wird. 2021 war insbesondere geprägt von der Corona-Pandemie, der Klimakrise und den Entwicklungen in Belarus und Afghanistan. Für die Aufgaben und Ziele der AKBP standen 2021 insgesamt 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch dank der parlamentarischen Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion entfielen 1,3 Milliarden Euro davon auf den Einzelplan des Auswärtigen Amtes. Mit einem Großteil der Mittel werden Mittlerorganisationen wie beispielsweise das Goethe-Institut oder der Deutsche Akademische Austauschdienst gefördert.

Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
Der Bundestag berät in dieser Woche erstmals den Jahreswirtschaftsberichts 2023 zusammen mit dem Jahresgutachten 2022/23 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Der Sachverständigenrat hatte sein Jahresgutachten mit dem Titel „Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten“ bereits Mitte November vorgelegt. Es enthält zudem den vierten nationalen Produktivitätsbericht, den der Sachverständigenrat als nationaler Ausschuss für Produktivität für Deutschland erstellt hat.
Laut dem Gutachten belastet der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dessen Auswirkungen die Privathaushalte und Unternehmen massiv, zudem wird der konjunkturelle Ausblick deutlich eingetrübt. Weiteren Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung haben die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie die andauernden Lieferkettenstörungen. Dies verlangsamt im Zusammenspiel mit spürbaren Fachkräfteengpässen die konjunkturelle Erholung, so der Sachverständigenrat. Er hält fest, dass umfangreiche Maßnahmen gegen die Energieknappheit und zielgenaue Entlastungen not-wendig sind, um die Energiekrise solidarisch zu bewältigen.

Wichtig bleibt, dass angesichts der europäischen Dimension der Energiekrise diese staatlichen Maßnahmen zur Entlastung und zur Sicherstellung der Energieversorgung weiter eng mit den europäischen Partnerländern abgestimmt werden.
Das Gutachten gibt einen Ausblick auf die mittelfristigen Herausforderungen für Deutschland und Europa und wie diesen begegnet werden kann. So fordern die Sachverständigen, die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion anzugehen, die Fachkräftesicherung durch Weiterbildung und Erwerbsmigration voranzubringen und die internationalen Abhängigkeiten zu reduzieren.
Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung wirft einen Blick auf das Jahr 2023 und analysiert die wirtschaftliche Entwicklung unter weiter schwierigen Bedingungen. Gleichzeitig werden Maßnahmen diskutiert, die die Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen unterstützen können.

„Stiftung Unabhängige Patientenberatung“ geplant
Seit 2001 können Patient:innen und Verbraucher:innen Beratung und Informationen zu gesundheitlichen und rechtlichen Fragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten – unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Die UPD beantwortet Fragen telefonisch, online oder vor Ort beispielsweise zum Krankengeld, zu Medikamenten oder Operationen. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei. Patient:innen sollen so in die Lage versetzt werden, ihre Rechte eigenständig wahrzunehmen sowie selbstbestimmte und informierte Entscheidungen zu treffen.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, ist vorgesehen, die Unabhängige Patientenberatung neu zu strukturieren und ihre Arbeit zu verstetigen. Dazu soll eine neue Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet werden: Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung. Mit diesem Schritt wird eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt und für die UPD eine unabhängige, staatsferne und dauerhafte Struktur geschaffen, über die langfristig Gelder für die Information und Beratung von Patient:innen bereitgestellt werden können. Es ist vorgesehen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen die laufende Arbeit der Stiftung finanzieren. Der Entwurf stellt sicher, dass weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung Einfluss auf die Tätigkeit der Stiftung nehmen kann, das heißt, sie ist unabhängig.

Die Mitglieder des Vorstands der Stiftung sollen im Einvernehmen von den maßgeblichen Patient:innen-Organisationen vorgeschlagen werden, also solche Organisationen, die sich für die Interessen von Patient:innen und die Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen einsetzen. Ein Stiftungsrat, bestehend aus verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Gesundheitswesen, Patientenvertretung, Bundesregierung und Parlament, unterstützt und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand. Beraten werden Stiftungsvorstand und Stiftungsrat durch einen wissenschaftlichen Beirat, der die Expertise aus unterschiedlichen Fachrichtungen vereint.

Programm für den innovativen Mittelstand erfolgreich
Der Bundestag debattiert in dieser Woche den Bericht der Bundesregierung über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM).
Dem Bericht zufolge sind die privatwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Jahr 2021 um rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies liegt auch da-ran, dass die Nachfrage des innovativen Mittelstands nach Mitteln aus dem ZIM angestiegen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Mittel für das ZIM nicht gekürzt werden.
Jährlich werden im Rahmen des ZIM nach Angaben der Regierung rund 3.500 Forschungs-vorhaben gefördert. Etwa ein Drittel davon weisen laut Bericht einen klaren Bezug zu ökologischen Innovationen auf. Die Regierung schließt daraus, dass die technologieoffene Förderung mit ihrem Bottom-up-Ansatz sehr stark auf die neuen Entwicklungen Digitalisierung und grüne Transformation einzahlt.
In ihrem Bericht stützt sich die Regierung unter anderem auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Titel „Innovation Policy Germany“ vom Oktober 2022, der Digitalisierung und Klimaschutz als prioritäre Herausforderungen benennt. Um diesen zu begegnen, sollen unter anderem die agilen politischen Instrumente ausgeweitet, der Wissenstransfer verbessert und die öffentliche Beschaffung als Innovationstreiber verstärkt eingesetzt werden.

Finanzielle Doppelbelastungen im Emissionshandel vermeiden
2005 hat die EU den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt, um die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des Luftverkehrs zu bepreisen und damit zu verringern. Die CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen in den Bereichen Verkehr und Wärme, die nicht unter den EU-ETS fallen, werden seit 2021 durch einen nationalen Brennstoffemissionshandel – das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – erfasst und mit einem CO2-Preis belegt.
Um finanzielle Doppelbelastungen für solche Anlagenbetreiber in Deutschland zu vermeiden, die unter beide Systeme fallen, sieht das BEHG die Möglichkeit einer finanziellen Kompensation vor, die beim Bundesumweltamt beantragt werden kann. Bisher stand die Gewährung von finanziellen Kompensationen unter beihilferechtlichem Vorbehalt. Die EU-Kommission hat die geplanten finanziellen Kompensationen inzwischen genehmigt.
Eine Verordnung der Bundesregierung, die in dieser Woche im Bundestag auf der Tagesordnung steht, regelt deshalb nun die Bedingungen für die finanziellen Kompensationen. Die Doppelbelastung von Brennstoffemissionen aus Anlagen im Anwendungsbereich des EU-ETS sollen, so weit wie möglich, bereits durch Befreiungen im Vorfeld vermieden werden. Nehmen etwa Anlagen am nationalen und europäischen ETS teil, können diese Anlagen im nationalen ETS von den Abgaben befreit werden. Ist dies nicht möglich, werden mit der Verordnung künftig die entstandenen Kosten in voller Höhe erstattet.