Unsere Themen der Woche in Berlin

Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft

Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern. Nur so werden auch unsere sozialen Sicherungssysteme nachhaltig funktionieren. Damit unsere Wirtschaftsleistung durch den Fachkräftemangel nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir alle Potenziale im In- und im Ausland heben. Wir müssen kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Gleichzeitig müssen wir junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen.

Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Deswegen legt das Kabinett in dieser Woche die Entwürfe für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für ein erstes Weiterbildungsgesetz vor.

Wir führen eine Ausbildungsgarantie ein und fördern Weiterbildung

Mit dem ersten Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.

Mit dem Qualifizierungsgeld erleichtern wir es Unternehmen im Strukturwandel, ihre Mitarbeiter:innen zielgerichtet weiterzubilden und sie als Fachkräfte zu halten. Und wir vereinfachen die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, unter anderem durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe.

Mit einem zweiten Weiterbildungsgesetz werden wir alsbald weitere Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung ergreifen.

Wir wollen mehr internationale Fach- und Arbeitskräfte gewinnen

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Bundesregierung in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit vor. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Sind Arbeitgeber tarifgebunden oder halten eine Gehaltsschwelle ein, braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung zeitgleich aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.

Weitere Themen dieser Woche in Berlin:

Bilanz und Perspektiven für den Sport in Deutschland

Die gesellschaftspolitische Bedeutung von Sport ist unbestritten. Breitensport und Spitzensport sind für Integration, Bildung, Erziehung, Gesundheitsvorsorge, Inklusion und internationale Verständigung unverzichtbar. Der 15. Sportbericht der Bundesregierung bilanziert die sportpolitische Entwicklung in Deutschland von 2018 bis 2021. Insgesamt 2,3 Milliarden Euro an Bundesmitteln flossen in diesem Zeitraum in die Sportförderung.

Dabei war der betrachtete Zeitraum eine besonders herausfordernde Zeit auch für den Sport. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterließen im Sport deutliche Spuren: Zuschauerverbote, eingeschränkte Trainingsbetriebe, Schließung von Sportanlagen und Einstellung von Sportangeboten im Profi- und Breitensport haben dazu geführt, dass wichtige Strukturen wegfielen und die Zahl der im Sport und im Vereinsleben Aktiven stark zurückgegangen ist. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen hat der Bewegungsmangel dramatisch zugenommen. Gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen konnten dazu beitragen, dem zu begegnen und eine Welle von Insolvenzen zu verhindern. Mit den Coronahilfen Profisport des Bundes wurden zahlreiche Profisportvereine, -unternehmen und Verbände finanziell unterstützt. Auch der Breitensport soll künftig mit gezielten Hilfen, beispielsweise dem Programm „Restart Germany – Sport bewegt Deutschland“, unterstützt werden.

Weitere Themen des Berichts sind unter anderem die Erfolge der deutschen Sportler:innen bei internationalen Wettbewerben, Athleten- und Projektförderung, die Verbesserung der Dualen Karriere für Spitzensportler:innen mit Behinderung, die Bekämpfung von Doping, Spielmanipulation und sexualisierter Gewalt im Sport, sowie die Umsetzung der Neustrukturierung der Spitzensportförderung.

Waffenembargo gegen Libyen sichern

Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen, um Frieden und Stabilität in Libyen zu ermöglichen.

Trotz einiger Erfolge in den vergangenen Jahren hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen, sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldner:innen und islamistischer Terrororganisationen gefährden den Friedensprozess im Land.

Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst darüber hinaus die Bekämpfung von Schleuser:innen, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl, sowie die Seenotrettung von Geflüchteten. Angesichts des wiederholten Fehlverhaltens einzelner Einheiten der libyschen Küstenwache gegenüber Flüchtlingen und Nichtregierungsorganisationen, wird sich die Bundeswehr künftig jedoch nicht mehr an der Ausbildung der libyschen Küstenwache beteiligen.

Das Mandat umfasst weiterhin bis zu 300 Soldat:innen, wird regelmäßig evaluiert und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Schutz für die Bevölkerung im Südsudan

Auch mehr als elf Jahre nach der Unabhängigkeit bleibt Südsudan auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen und im Februar 2020 auf die Bildung einer Übergangsregierung geeinigt. Die Sicherheitslage im Land bleibt jedoch aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und humanitäre Helfer:innen weiterhin fragil. Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner:innen des Landes mehr als neun Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, kurz: UNMISS) nimmt deshalb weiterhin eine Schlüsselrolle ein. Sie zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen in 2025. Deutschland leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der international hohe Wertschätzung erfährt. Die Bundeswehr stellt Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsoffizier:innen sowie Personal in Führungsstäben der Mission bereit und unterstützt bei der technischen Ausrüstung, der Minenräumung und der Ausbildung von truppenstellenden Nationen und den Vereinten Nationen. Das Mandat wird regelmäßig evaluiert und bis zum 31. März 2024 verlängert. Auch künftig werden nicht mehr als 50 Soldat:innen eingesetzt.

Whistleblower besser schützen

Wir beraten in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung zwei Gesetzesentwürfe der Koalitionsfraktionen für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen. Wir wollen Hinweisgeber:innen (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen leisten. Vorgesehen ist, berufliche Repressalien, wie Kündigungen, aufgrund von Missstands-Hinweisen zu verbieten. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde werden interne und externe Meldestellen eingerichtet, die auch anonyme Meldungen entgegennehmen können.

Mit den zwei Gesetzentwürfen wird nun ein neuer Anlauf genommen, da das im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats fand. Der Großteil der Regelungen, die der Umsetzung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union dienen, ist nun in einem nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zu finden. Der Entwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutzgesetz“ legt darüber hinaus fest, dass die Regelungen auch für Beamt:innen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden gelten sollen, was die Zustimmung des Bundesrates erforderlich macht.

Europawahl stärken

Das Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.

Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.

Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen für die Endverbraucher:innen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtliche Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen, die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Entlastungen, die hinreichende Erfüllung der Arbeitserhaltungspflicht oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Angesichts der neuartigen, umfangreichen und komplexen Aufgaben kommen künftig auch juristische Personen des Privatrechts als Prüfbehörde infrage. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wird. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet. Die sogenannte Beleihung der Prüfbefugnis auf einen privaten Akteur erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Die Aufsicht liegt beim BMWK oder einer ihm nachgeordneten Behörde.

Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.

Der Marshall-Plan als Vorbild für heute

Vor 75 Jahren – am 3. April 1948 – hat der US-Kongress den nach dem damaligen amerikanischen Außenminister so genannten Marshall-Plan verabschiedet. Die damit verbundenen Finanzhilfen, von denen Deutschland und andere europäische Staaten bis heute profitieren, förderten den Wiederaufbau Europas nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Zugleich legte der Plan den Grundstein für die europäische Integration und die transatlantische Zusammenarbeit, die mit Blick auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und den wachsenden Einfluss Chinas nichts an Bedeutung verloren haben.

Im Gegenteil: Mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wird, würdigen die Koalitionsfraktionen den Marshall-Plan als Fundament der bis heute andauernden engen transatlantischen Partnerschaft. Zugleich gilt es, das internationale Völkerrecht und multilaterale Institutionen zu schützen und die Ukraine weiter zu unterstützen. Gefordert wird auch ein ähnliches Wiederaufbauprogramm für die Ukraine.

Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten

Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.

Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedsstaaten erstellen Schiffe und Flugzeuge der Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwachen den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen, wenn sie verdächtigt werden, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen.

In dieser Woche stimmt der Bundestag über einen Antrag der Bundesregierung ab, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2024 verlängert und regelmäßig evaluiert wird. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldat:innen bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.